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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 54

1911 - Erfurt : Keyser
— 54 — schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1) Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere . 0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 121

1911 - Erfurt : Keyser
— 121 — war im Rat die Hoffnung gekeimt, daß Erfurt doch noch eine Reichsstadt werden könne. Aber trotz aller Anstrengungen der Er-surter Abgesandten brachte der Friedensschluß zu Münster 1648 nicht die Erfüllung dieser Hoffnung. Erfurt blieb beim Mainzer Stift, dessen staatskluger Erzbischof Johann Philipp von Schönborn die Stadt bald ganz unter seine Herrschaft zwang. Restitution (Mainz erlangt seine alten Rechte zurück): Die durch die Lasten des 30jährigen Krieges und die Stockung von Handel und Gewerbe verarmte Bürgerschaft geriet wie vor 150 Jahren in einen heftigen Streit mit dem Rat, dem sie Ueber-schreitung seiner Befugnisse, Uebermut gegen die Bürger und Mißbrauch der allgemeinen Not zu eigenem Vorteil zum Vorwurf machte. Sie verlangte wie damals (1309) die Einführung der Vierherren-Wahl und eine Stadtregiernng, wie sie die sogenannte Regimentsverbesserung von 1510 vorgesehen hatte. Es war nämlich im Laufe des Krieges üblich geworden, neben den alljährlich wechselnden Räten eine Anzahl der vornehmsten Mitglieder, die sogenannten Aeltesten, beizubehalten. Man wollte stets Männer an der Spitze haben, die in den schweren Zeiten mit dem Gange der Geschäfte vertraut waren. Die Aeltesten hatten aber zuletzt die Herrschaft ganz an sich gerissen und schalteten und walteten ausschließlich nach eigenem Ermessen. Anfangs widersetzte sich der Rat den Forderungen der Bürger. Später aber gab er zu, daß Abgeordnete gewählt wurden, die an der Regelung der öffentlichen Verhältnisse teilnehmen sollten. Ferner erhielt der kaiserliche Ausschuß den Auftrag, den Streit zwischen Rat und Bürgerschaft zu schlichten. Er war auf Verlangen des Erzbischofs zur Berichtigung seiner Ansprüche, die er auf Grund der Restitution an Erfurt gestellt hatte, eingesetzt worden. Es gelang ihm auch, die Streitigkeiten zu beseitigen und eine Vierherrnwahl zu Gunsten der Bürgerschaft herbeizuführen (Wahl des ehemaligen Rektors der Andreasschule, Volkmar Limprecht, zum Obervierherrn). Aber bald loderte die Flamme der Zwietracht von neuem empor. Die Forderung des Erzbischofs um Ausnahme in das Kirchengebet bildete den Zündstoff für den neuen Streit, der zum zügellosesten Volksaufruhr wurde, und in dem wie ehemals einzelne für Mainz, andere für Sachsen Partei ergriffen. Obervierherr Limprecht, bislang ein Liebling des Volkes und Parteigänger des Erzbischofs, wurde ins Gefängnis geworfen und nach greulichen Mißhandlungen vor dem Rathaufe enthauptet. Der Stadtfvndikus (Rechtsrat) Abianus und andere, die auf der Seite Sachsens standen, konnten sich vor gleichem Schicksal nur durch die Flucht retten, während das Volk ihre Häuser und Gärten zerstörte. Sogar ein kaiserliches Friedensgebot blieb ohne Wirkung. Da traf die Stadt die Reichsacht. Statt aber die Bürger zu beruhigen, erregte die Achterklärung ihre Wut noch höher. Sie vergaßen sich soweit, den kaiserlichen Herold zu verhöhnen und

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 20

1909 - Leipzig : Hirt
20 I. Die Französische Revolution. Bonaparte nach seiner Rückkehr aus Ägypten mit einer Abteilung Soldaten in den Sitzungssaal des Rates der Fünfhundert einrückte und die Abgeordneten auseinandertrieb. Damit war auch die Regierung gestürzt. Mit seinen Anhängern beriet er eine neue Verfassung; die Abgeordneten beider Räte wurden am Abend desselben Tages zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenberufen, in der die neue Verfassung angenommen wurde. Die vollziehende Gewalt wurde einem auf zehn Jahre gewählten Konsul übertragen. Zwei andre Konsuln traten ihm mit beratender Stimme zur Seite. Zum Ersten Konsul wurde selbstverständlich General Bonaparte gewählt. Die Mitgliederzahl der gesetzgebenden Körperschaften wurde auf 100 und 300 verringert. Die Beamten und Offiziere wurden vom Ersten Konsul ernannt. Die Republik bestand nur noch dem Namen nach. Wir haben jetzt einen Herrn, sagte einer der Mitkonsuln, der alles weiß und alles kann. Zum Minister des Äußern wurde Talleyrand, zum Kriegsminister Carnot, zum Polizeiminister Fouche ernannt. Dieser kontrollierte scharf die Zeitungen der Gegenpartei. Beendigung des zweiten Koalitionskrieges. Nachdem Bonaparte die innern Angelegenheiten des Staates so weit geordnet hatte, daß er Paris verlassen konnte, reiste er über den Großen St. Bernhard nach Italien, um dem Kriege gegen die zweite Koalition eine andre Wendung zu geben. Rußland war schon ausgetreten, verstimmt über die Eifersüchteleien der übrigen Mächte. In der Schlacht bei Marengo wurde ein österreichisches Heer besiegt, ein zweites bei Hohenlinden in Bayern. Beide Schlachten fallen ins Jahr 1800. Der Krieg mit Österreich und dem Deutschen Reiche war beendet. Im Frieden zu Luneville an der Meurthe wurde der Friede von Campo Formio bestätigt; das linke Rheinufer blieb in französischem Besitz. Die dadurch benachteiligten weltlichen Fürsten sollten durch die Besitzungen der geistlichen Fürsten entschädigt werden. Dann wurden die italienischen Verhältnisse geordnet. Die Zisalpinische Republik erhielt den Namen Italienische Republik; sie wählte Bonaparte zum Präsidenten auf zehn Jahre. Ober- und Mittelitalien war mit Frankreich in Personalunion vereinigt. Der Kirchenstaat und das Königreich Neapel wurden wiederhergestellt. Mit dem Papste wurde ein Konkordat vereinbart, das die kirchlichen Angelegenheiten Frankreichs regelte, soweit sie die katholische Kirche betrafen; die übrigen Konfessionen erhielten volle Freiheit (1801). Mit England wurde 1802 der Friede zu Amiens geschlossen. Die eroberten französischen Kolonien sollten Frankreich, Malta dem Johanniterorden, Ägypten der Türkei zurückgegeben werden. An Holland und Spanien machte sich England bezahlt durch die Inseln Ceylon und Trinidad, die während des

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 70

1909 - Leipzig : Hirt
70 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit. Die gesetzgebende Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und den Landtag der Monarchie ausgeübt. Der Landtag zerfällt in zwei Kammern; diese heißen das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten. Das Herrenhaus. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, aus Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und aus gewählten Vertretern. Zu den erbberechtigten Mitgliedern gehören die Häupter der fürstlichen Familien von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, deren Länder an Preußen gekommen sind. Die gewählten Mitglieder vertreten die Domkapitel, die Universitäten und die großen Städte. Die gewählten Vertreter bedürfen der Bestätigung des Königs. Außerdem hat der König das Recht, einzelne Personen aus besondern: Vertrauen in das Herrenhaus zu berufen. Das Abgeordnetenhaus. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 443 freigewählten Vertretern des Volkes. Jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr erreicht hat und die bürgerlichen Rechte besitzt, ist stimmberechtigter Urwähler. Die Urwähler eines Ortes werden nach Maßgabe ihrer Steuerzahlung in drei Klassen eingeteilt. Jede Klasse wählt gleichviel Wahlmänner. Die Wahlmänner treten im Hauptorte des Wahlbezirks zusammen und wählen die Abgeordneten. Eine königliche Bestätigung der so gewählten Abgeordneten ist nicht erforderlich. Auf königliche Berufung versammeln sich die Mitglieder des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses alljährlich in Berlin zur Beratung und Beschlußfassung über die vorgelegten Gesetzentwürfe. Die Sitzungen beider Versammlungen sind öffentlich, d. h. die Bürger dürfen auf den Tribünen zuhören, soweit die Plätze reichert.1) Das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen, steht sowohl dem Ministerium in Vertretung des Königs als auch den Mitgliedern der beiden Kammern zu. Zur Gültigkeit eines Gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Herrenhause wie im Abgeordnetenhause die Mehrzahl der Stimmen erlangt hat. Das so angenommene Gesetz bedarf der Bestätigung des Königs. Wird eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, so kommt das Gesetz nicht zustande. Die vollziehende Gewalt. Die vollziehende Gewalt steht allein dem Könige zu. Dazu gehören die Ernennung und Entlassung der Minister, die Bekanntmachung der Gesetze, der Oberbefehl über das Heer, das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, die Verleihung von Orden, das Münzrecht, die Berufung und Schließung des Landtages. Das Richteramt. Der König ist nicht mehr, wie früher, oberster Richter. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch *) Die Platzkarten werden vom Portier unentgeltlich gegeben.

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 85

1909 - Leipzig : Hirt
6. Die wichtigsten Ereignisse in den übrigen Staaten. 85 in amerikanische Angelegenheiten nicht dulden dürften. Dieser Grundsatz heißt die Monroedoktrin. Die innere Entwicklung zu einem einheitlichen Staatswesen hielt mit der äußern Ausdehnung nicht gleichen Schritt. Die Bevölkerung setzte sich aus den verschiedensten Nationen zusammen. Der Gegensatz zwischen Nord- und Südstaaten bot fortgesetzt Anlaß zu Streitigkeiten. Der Grund lag in den wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Südstaaten betrieben, von Boden und Klima begünstigt, zumeist Plantagenwirtschaft. Da es schwer hielt, für die großen Betriebe die nötigen Arbeitskräfte zu gewinnen, hatte man Negersklaven eingeführt. In den Nordstaaten, wo es nur kleinere Farmen gab und durch Auffinden von Petroleumquellen, Erz- und Kohlenlagern eine blühende Industrie entstand, brachte der Zuzug von Einwandrern immer neue Arbeitskräfte, so daß hier 1827 die Sklaverei vollständig aufgehoben wurde. Trotz des Aufblühens der Nordstaaten bewahrte aber vorläufig der Süden immer noch seine politische Überlegenheit, besetzte den Präsidentenstuhl und übte in den Einzelstaaten durch seine Anhänger die Regierungsgewalt aus. Die Gegner der Sklaverei schlossen sich in der Mitte des 19. Jahrhunderts zur großen, Partei der Republikaner zusammen, gegen die die Demokraten, die Sklavenarbeit vorläufig für unentbehrlich hielten, nur schwer ihre Stellung behaupten konnten. Zum erstenmal siegte bei der Präsidentenwahl im Jahre 1860 der Kandidat des Nordens Abraham Lincoln. Noch vor dem Amtsantritte Lincolns sagten sich 1861 sieben Sklavenstaaten von der Union los und gründeten einen neuen Staatenbund unter dem Namen Konföderierte Staaten von Amerika. Der neue Bund wählte den frühern Kriegsminister Jefferson Davis zum Präsidenten und richtete eine eigne Regierung ein. Später traten dem Bunde noch andre Staaten bei. Das war die Ursache zum Kriege. Der Krieg dauerte von 1861—1865 und wurde mit wechselndem Glücke geführt. Anfangs glaubten die Nordstaaten, mit geringen Streitkräften des Südens Herr zu werden, konnten aber wegen Zersplitterung ihrer Kräfte keine dauernden Erfolge erringen. Erst als General Grant den Oberbefehl über alle Heere der Nordstackten erhielt und einen einheitlichen Kriegsplan zur Durchführung brachte, siel die Entscheidung zugunsten der Nordstaaten. Die Südstaaten schlossen sich wieder an die Nordstaaten an. Alle Beschränkungen des Binnenhandels zwischen Nord und Süd wurden aufgehoben, alle Bürger ohne Unterschied der Rasse erhielten gleiche Rechte. Die Sklaverei hörte damit auf. Rumänien. Die Unabhängigkeitsbestrebungen in Rumänien endigten 1866 mit der Losreißung von der Türkei und der Bildung eines eignen

7. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 176

1902 - Karlsruhe : Lang
- 176 — Tarquinius wurde mit seiner ganzen Familie aus Rom verjagt, das Königtum abgeschafft und die republikanische Staatsform eingeführt. Die^ oberste Gewalt lag in den Händen von zwei Beamten, die je aus ein Jahr ans den adeligen Geschlechtern gewählt wurden. Sie wurden Konsuln genannt, und ihre Amtsgewalt erstreckte sich auf die Regierung der Stadt, die Gerichtshaltung und auf die Anführung des Heeres. Ihre Macht war durch den Senat *) und die Volksversammlungen oder Komitim beschränkt. Es gab aber in der römischen Republik zweierlei Volksversammlungen, die Centuriatkomitien und die Tribntkomitien.**) In beiden stimmten Adelige und Gemeinbürger zusammen ab. In den Centuriatkomitien, denen die Wahl der höheren Beamten zustand, wurde nach Steuerklassen abgestimmt; hier hatten die Reichen und Adeligeil die Oberhand. In den Tributkomitieu, die das Recht der Gesetzgebung hatten, wurde nach Ortsbezirken abgestimmt, und die Gemeinbürger gaben den Ausschlag. Ursprünglich konnten nur die Patrizier***) zu Beamten gewählt werden und verfuhren in ihrer Amtsverwaltung mit großer Willkür; darüber empörten sich die Plebejer und drohten auszuwandern und eine neue Stadt zu gründen. Die Patrizier gaben darum zu, daß die Plebejer eigene Beamten haben sollten, die Volkstribunen, denen das Recht zustand, durch ihre Einsprache die Beschlüsse des Senates unwirksam zu machen. Diese Befugnis benutzten die Volkstribunen dazu, auch für die Plebejer die Wahlfähigkeit zu den Staatsämtern, sowie völlig gleiche Rechte mit den Patriziern zu erkämpfen. Im Verlaufe der Zeit wurden die Staatsämter vermehrt. Die Gerichtshaltung wurde den Konsuln abgenommen und den Prätoren übertragen; die zwei Zensoren hielten alle fünf Jahre eine Volkszählung ab und teilten die Bürger nach dem Stande ihres Vermögens den einzelnen Steuerklassen zu. Damit war ein Rügegericht verbunden; wessen Rus durch schlechten Wandel geschädigt war, der wurde vom Zensor in eine geringe Klasse versetzt, oder, falls er Senator war, aus dem Senate aus-geftoßen. Die Ädilen hatten die Aufsicht über die öffentlichen Gebäude, Straßen, Plätze und Wasserleitungen; die Quästoren waren Finanzbeamte. Jeder Beamte mußte nach Ablaus seines Amtsjahres dem Volke Rechenschaft über seine Amtsführung ablegen. In gefährlichen Zeiten wurde vom Senate ein Diktator, d. h. ein Beamter mit unbeschränkter Gewalt, jedoch höchstens auf zehn Monate ernannt. Kein Beamter erhielt Besoldung. *) L-enat = Rat der Alten. 300 Mitglieder, später mehr. **) Die Kuriatkmnitien, welche in der Republik keine politische Bedeutung mehr hatten, sind absichtlich übergangen. ***) Patrizier = Adelige; Plebejer — Gemeinbürger.

8. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 186

1902 - Karlsruhe : Lang
- 186 — war, gewann er eine Anzahl verworfener Menschen für sich, mit bereit Hilfe er die Konsuln, Senatoren und anbere angesehene Männer ermorben und die Staatsverfaffung umstürzen wollte. Allein der Anschlag würde vereitelt. Nachbem er bei der Konsul-Wahl für das Jahr 63 v. Chr. zum zweitenmal butchgefalleu war, stiftete er eine neue Verschwörung, an der auch hochan-gcfehene Männer teil hatten, welche in der allgemeinen Verwirrung Befriebignng ihres Ehrgeizes zu finben hofften. Catilina warb ein kleines Heer an, verteilte Waffen unter den Stadt-pöbel und Verabredete in nächtlichen Zusammenkünften mit feinen Rotten den Tag, an dem die Beschützer der alten Verfassung ermordet, Rom angezünbet und geplünbert werben sollte. Ter Konsul Marcus Tullius Cicero erhielt Kenntnis von den Plänen der Verschworenen, traf in aller Stille die nötigsten Anorbnungen und klagte in der Sitzung des Senates den anwefenben Catilina mit gewaltigen Worten des Hochverrates an. Als Catilina feine Pläne entbecft sah, entwich er ans Rom nach Etrurien, wo er fein Heer in Bereitschaft hatte. Die in der Stadt gebliebenen Verschworenen würden gefänglich eingezogen und fünf berfeiben hingerichtet. Catilina mit feinem Heere würde balb barauf nach verzweifeltem Kampfe bei Piftoja niebergemacht. Bei der Hinrichtung der Verschworenen waren nicht alle gesetzlichen Formen beobachtet worben. Darum verhinberten die Freunde des Catilina den Konsul Cicero am Schluffe feines Amtsjahres an dem herkömmlichen Schwur, daß er den Gesetzen gemäß regiert habe. Cicero aber leistete vor der Volksversammlung feinen Eib mit den Worten, er habe das Vaterlanb gerettet. Die ganze Versammlung jubelte ihm zu, und Taufenbe von römischen Bürgern gaben ihm das Geleite vom Forum nach feinem Haufe und priesen ihn als den Retter des Vater-laubes. Gleichwohl würde er wenige Monate barnach von der nämlichen Versammlung angeklagt, daß er römische Bürger ohne Urteil und Recht habe hinrichten lassen, und die Volksversammlung fällte das Urteil, daß er in die Verbannung gehe und fein Haus in Rom dem Erbboben gleichgemacht werbe. 5. Rom wirb ein Kaiserreich. Die von den Römern außerhalb Italiens eroberten Gebiete hatten den Namen Provinzen; ihre Einwohner waren nicht römische Bürger, fonbern Untertanen des römischen Volkes. Die Provinzen würden meist von Profonfuln, b. h. solchen Staatsbeamten verwaltet, die schon die Konfulswürde bekleidet hatten. Die Prokonsuln fanbeii in den Provinzen Gelegenheit, sich biirch geschickte Verwaltung und glückliche Kriegszüge gegen feinbliche Nachbarn Ruhm, Ansehen und Einfluß in Rom zu erwerben,

9. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 169

1902 - Karlsruhe : Lang
— 169 — von dieser Weissagung, und um seinem Vaterlande den Sieg zu sichern, zog er das Gewand eines gemeinen Arbeiters an und begab sich in das dorische Lager. Hier fing er Streit mit den Feldwachen an; es kam zu Tätlichkeiten, und Kodrus wurde erschlagen. Als die dorischen Heerführer den Tod des Kodrus erfuhren, führten sie ihr Heer hinweg. Die Athener aber schafften das Königtum ab, weil nach Kodrus niemand mehr würdig fei, ihr König zu sein. Athen erhielt eine republikanische Versassung. Statt des Königs regierte ein auf Lebenszeit gewählter Beamter, den man Archont nannte; später wurden 9 Archonten aus ein Jahr gewählt. In den ersten 500 Jahren des Freistaates war alle Gewalt im Besitze der altadeligen Geschlechter; die gemeinen Bürger hatten wenig Rechte, wohl aber viele Lasten. Hierüber wurden sie unzufrieden, und es gab in Athen bedenkliche Unruhen. Die Athener beauftragten daher um das Jahr 590 Solon, Gesetze aufzustellen, die dem Rechte und der Billigkeit entsprächen. Solon begann damit, daß er den überschuldeten Leuten, die unerschwingliche Zinsen zahlen mußten, Erleichterungen verschaffte; der Zinsfuß wurde herabgesetzt, und die zu hohen Zinsen sollten an der Kapitalsumme abgerechnet werden. Die Athener wurden nach ihrem Vermögen in vier Klassen eingeteilt. Aus den drei ersten Klassen wurden die Staatsbeamten erwählt; die Angehörigen der vierten Klasse, die steuerfrei war, durften zwar wühlen, konnten aber nicht gewählt werden. Solon ließ das Amt der Archonten bestehen, nahm ihnen aber die Regierungsgewalt, und sie behielten nur die Leitung des Gerichtswesens und der religiösen Angelegenheiten. Die oberste Regierungsbehörde war der Rat der Fünfhundert. Die 500 Ratsherren wurden anfänglich nur aus den drei steuerzahlenden Klassen gewählt; später konnten auch die Bürger der vierten Klasse in den Rat kommen. Der Rat war in zehn Abteilungen geteilt, deren jede der Reihe nach 35 Tage die Regierung führte.. Die Wahl der Staatsbeamten, die Entscheidung über Krieg, Frieden und Bündnisse, die Einführung von Gesetzen, die Aufsicht über die Verwendung der Staatsgelder, die Aburteilung von Staatsverbrechen kam der Volksversammlung zu, die jährlich zehnmal, später vierzigmal vom Rate der Fünfhundert berufen werden mußte. Jeder Bürger hatte das Recht, an der Volksversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen, seine Meinung auszusprechen und abzustimmen. Gegen das Urteil der gewöhnlichen Gerichte konnte man Berufung einlegen an das große Schwurgericht, das auch die schwersten Verbrechen aburteilte. Der Areopag war die höchste Gerichts- und Aufsichtsbehörde im athenischen Staate.

10. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 187

1902 - Karlsruhe : Lang
— 187 — aber auch durch Erpressungen aller- Art zu großen Reichtümern zu gelangen. Die Staatsbeamten in Rom erhielteu keine Bezahlung und mußten während ihrer Amtswaltung großen Aufwand aus ihrem eigenen Vermögen machen durch Schenkungen, Veranstaltung von Schauspielen, Tierhetzen, Gladiatorenkämpfen zur Belustigung des Volkes; auch die Bewerbung um ein Amt verursachte große Auslagen durch herkömmliche Geschenke an die Wähler, zuletzt durch förmliche Bestechung. Die Verwaltung einer Provinz mußte den gemachten Aufwand wieder einbringen, und mancher Statthalter trat sein Amt mit einer Schuldenlast von einer Million an und kehrte im Besitze eines Vermögens von fünf Millionen wieder nach Rom zurück. Mochten auch die Provinzbewohner unter dem schweren Drucke seufzen, ihre Klagen waren ohne Wirkung, wenn es der Statthalter nicht geradezu schamlos und mit offener Rechtsverletzung getrieben hatte. Und das war das Verderbliche sür die römische Republik, daß derartige Räuberei nicht mehr sür unehrenhaft galt; dadurch eben mußte der Sinn für Recht und Gerechtigkeit erstickt und dem Ehrgeize auf Kosten des Staatswohles eine breite Bahn geöffnet werden. Drei Jahre nach der Verschwörung des Catiliua wurde abermals eine Verschwörung angestiftet, die schließlich den Umsturz der freien Staatsverfassung herbeisührte. Diese Verschwörung war aber nicht wie die des Catilina eine heimliche, sondern eine öffentliche. Casus Julius Cäsar, Cnejus Pomp ejus und Marens Lieinius Crassns schlossen einen Bund zu gegenseitiger Unterstützung und Förderung ihrer ehrgeizigen Bestrebungen. Dieser Bund, Triumvirat*) genannt, hatte den Zweck, alle Gewalt in die Hände der drei Männer zu bringen. Jeder derselben strebte nach dem ersten Platze in Rom. Cäsar machte kein Hehl daraus, daß er lieber in einem elenden Dorfe der Erste, als in Rom der Zweite sein möchte. Er hatte sich längst durch Freigebigkeit und Leutseligkeit großen Anhang unter den Plebejern erworben und mehrere Volkstribunen für sich gewonnen. Ihm war Pompes us ein gefährlicher Nebenbuhler; denn dieser war von nicht geringerem Ehrgeize erfüllt, hatte sich in mehreren Feldzügen hohen Kriegsruhm erworben und befaß die Gunst der angesehensten Patrizier. Crassns war nicht minder ehrgeizig als die beiden andern, war aber durch nichts berühmt als durch sein großes Vermögen, das sich auf 21 Millionen Mark belaufen haben soll. Jeder der drei Männer gedachte, die beiden andern zu feinem eigenen Vorteile auszunützen; der klügste unter den dreien war Julius Cäsar.. Nachdem er im Jahre 59 Konsul gewesen war, *) Triumvir — Mitglied eines Beamtenkollegiums von drei Männern, Triumvirat — Dreimnnnerbund.
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